U1-Umlage

Kurz: Umlageverfahren für Lohnfortzahlung bei Krankheit. Arbeitgeber mit bis zu 30 Beschäftigten können 40 bis 80 Prozent der Kosten von der Krankenkasse zurückbekommen.

Definition und Bedeutung

Die U1-Umlage (auch Ausgleichsverfahren bei Krankheit) ist ein Pflichtbeitrag für Arbeitgeber mit bis zu 30 Beschäftigten (Vollzeit-Äquivalente). Im Krankheitsfall des Arbeitnehmers erstattet die Krankenkasse 40 bis 80 Prozent der Lohnfortzahlung, je nach gewähltem Satz. Höhere Erstattung bedeutet höhere Umlage. Die Beitragssätze variieren je Krankenkasse (typisch 1,0 bis 2,5 % des Bruttolohns).

Rechtsgrundlage: Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)

Verwandte Begriffe

Tieferes Lesen

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