Insolvenzgeldumlage
Kurz: Pflichtbeitrag aller Arbeitgeber, finanziert das Insolvenzgeld für Mitarbeiter bei Firmenpleite. 2026: 0,15 % vom Bruttolohn.
Definition und Bedeutung
Mit der Insolvenzgeldumlage finanziert die Wirtschaft das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit. Bei Insolvenz des Arbeitgebers erhalten Mitarbeiter bis zu drei Monate Nettolohn als Insolvenzgeld weitergezahlt. Der Beitrag beträgt 2026 0,15 % des Bruttolohns, trägt allein der Arbeitgeber. Ausgenommen sind Privatpersonen, öffentliche Arbeitgeber und juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Rechtsgrundlage: § 358 SGB III
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Tieferes Lesen
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