Mutterschaftsgeld

Kurz: Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenkasse während Mutterschutz. Maximal 13 €/Tag, Arbeitgeber zahlt die Differenz zum bisherigen Nettolohn.

Definition und Bedeutung

Mutterschaftsgeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse während der Schutzfrist (6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt). Höchstbetrag 13 €/Tag. Da das Nettogehalt meist höher ist, muss der Arbeitgeber die Differenz als Mutterschutzlohn zuschießen. Die gezahlten Beträge können über die U2-Umlage erstattet werden (100 %). Privat krankenversicherte Mütter bekommen einmalig 210 € vom Bundesversicherungsamt.

Rechtsgrundlage: § 19 ff. MuSchG, § 24i SGB V

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Tieferes Lesen

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