Elterngeld

Kurz: Staatliche Lohnersatzleistung für Eltern, die ihr Kind im ersten Lebensjahr betreuen. 65 % des letzten Nettolohns, maximal 1.800 €/Monat.

Definition und Bedeutung

Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten. Der Basisbetrag liegt bei 65 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor Geburt, mindestens 300 €, maximal 1.800 €/Monat. Es gibt drei Varianten: Basis-Elterngeld (bis 14 Monate), ElterngeldPlus (bis 28 Monate, halber Betrag) und Partnerschaftsbonus für gemeinsame Teilzeit. Antrag bei der Elterngeldstelle nach Geburt.

Rechtsgrundlage: BEEG

Verwandte Begriffe

Tieferes Lesen

Wenn du dieses Thema in der Praxis umsetzt, lohnt der Blog-Artikel Elternzeit Mutterschutz Arbeitgeber: dort gehen wir auf konkrete Werte 2026, Fristen und typische Fehler ein.

Frage zu Elterngeld?

Wenn du das Thema in deiner Lohnabrechnung sauber aufsetzen willst: 30 Minuten mit Tino reichen für eine konkrete Einschätzung.

Erstgespräch buchen