Elternzeit
Kurz: Unbezahlte Freistellung von bis zu 36 Monaten je Elternteil. Während der Zeit besonderer Kündigungsschutz, Teilzeitanspruch möglich.
Definition und Bedeutung
Jedes Elternteil hat Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit, von der bis zu 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden können. Antrag spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich. Während der Elternzeit besteht besonderer Kündigungsschutz (kann nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde gekündigt werden). Teilzeitanspruch: 15 bis 32 Stunden/Woche, wenn der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat.
Rechtsgrundlage: §§ 15-21 BEEG
Verwandte Begriffe
Tieferes Lesen
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